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Solar-Fabrik
Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten:
Stand der Abwicklung der Solar-Fabrik AG in Insolvenz
Bei der
insolventen Solar-Fabrik AG i.I. (ISIN: DE0006614712) sind die Eigenverwaltung
und der Sachwalter weiter mit den restlichen Abwicklungsarbeiten im Insolvenzverfahren
befasst.
Eine
abschließende Einschätzung der insgesamt im Insolvenzverfahren zu
berücksichtigenden Insolvenzforderungen ist derzeit – u.a. wegen der auch
weiterhin bestehenden Möglichkeit der Anmeldung von Forderungen zur
Insolvenztabelle und vor dem Hintergrund ggf. bestehender Gewährleistungs- oder
Schadenersatzverbindlichkeiten – ebenso wenig möglich wie eine Berechnung der
endgültigen Höhe der zur Verteilung zur Verfügung stehenden Mittel. Die derzeit
erwarteten Gesamtverwertungserlöse und noch aus der Masse zu zahlenden
Verbindlichkeiten lassen weiter eine nennenswerte Quote auf die zur
Insolvenztabelle festgestellten bzw. festzustellenden Forderungen erwarten.
Der Zeitpunkt
der Vornahme der Schlussverteilung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht
absehbar. Vor diesem Hintergrund ist die Durchführung einer ersten
Abschlagsverteilung an die Gläubiger ungesicherter Insolvenzforderungen
beabsichtigt. Es ist geplant, dass die Abschlagszahlung auf die zur
Insolvenztabelle festgestellten Forderungen im Laufe des Monats Mai 2022
erfolgen soll.
Nach
derzeitiger Einschätzung ist es ausgeschlossen, dass die bei Beendigung des
Insolvenzverfahrens zur Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung stehenden
Mittel ausreichen werden, um sämtliche Insolvenzgläubiger, einschließlich der
Gläubiger von nachrangigen Forderungen, vollständig zu befriedigen und dass
hiernach noch ein Mittelüberschuss verbleibt, der zu Zahlungen an Aktionäre
führen könnte, § 199 InsO.